Honorar


Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler und Privatversicherte. Die Kosten der Behandlung werden privat in Rechnung gestellt. Bei geringem Einkommen biete ich die Möglichkeit eines individuell vereinbarten Honorars.


Kostenübernahme durch die Krankenkassen


Private Krankenkassen übernehmen unter Umständen ganz oder teilweise die Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz. Erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Tarif auch Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz abgedeckt ist. -> (GebüH 19.1 - 19.8)

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Therapiekosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht. Sollten Sie zeitnah keinen Platz bei einem von den Gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Therapeuten finden, besteht auch die Möglichkeit der kurzfristigen Überbrückung in akuten Krisensituationen.


Terminabsagen für Einzelstunden


Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei noch kurzfristigeren Absagen die Sitzung berechnen muss, da ich den Termin dann nicht anderweitig vergeben kann.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UstG in meiner Tätigkeit als Yogalehrerin bzw. der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UstG als Heilpraktikerin für Psychotherapie erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise sie daher auch nicht aus.